Informationen zur generalisierten Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau

Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau dauert 3 Jahre und wird mit einem europaweit anerkannten Abschluss absolviert.

Sie umfasst die ehemals einzeln ausgebildeten Berufe:

– Altenpfleger/in
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
– Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Voraussetzungen für die Ausbildung sind:

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
    • mindestens zweijährige Berufsausbildung
    • mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
  • Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung

Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung
die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.

Außerdem:

  • Eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis
  • Leidenschaft für die Pflege hilfebedürftiger Menschen

Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau ist eine generalisierte Ausbildung und umfasst mehrere Fremdpraktika.

Diese müssen in folgenden Bereichen absolviert werden:

  • Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Pflichteinsatz ambulante Pflege
  • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
  • Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
  • Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)
  • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)

Die theoretische Ausbildung erfolgt z.B. durch die Euroakademie Bitterfeld-Wolfen.

Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.  Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.


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