Informationen zur generalisierten Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau

Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau dauert 3 Jahre und wird mit einem europaweit anerkannten Abschluss absolviert.
Sie umfasst die ehemals einzeln ausgebildeten Berufe:
– Altenpfleger/in
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
– Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Voraussetzungen für die Ausbildung sind:
- Mittlerer Schulabschluss
- Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
- Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung
die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.
Außerdem:
- Eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis
- Leidenschaft für die Pflege hilfebedürftiger Menschen
Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau ist eine generalisierte Ausbildung und umfasst mehrere Fremdpraktika.
Diese müssen in folgenden Bereichen absolviert werden:
- Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
- Pflichteinsatz ambulante Pflege
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
- Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)
- Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
Die theoretische Ausbildung erfolgt z.B. durch die Euroakademie Bitterfeld-Wolfen.
Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.